Allgemeine Geschäftsbedingungen des Airport Hotel Basel

 

 

1. Anwendbarkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Gäste des Airport Hotel Basel AG.

 

2. Zimmerbuchungen

  • 2.1 Gäste können Hotelzimmer im Voraus oder bei ihrer Ankunft buchen. Das Airport Hotel Basel ist berechtigt, Buchungen nur gegen vorgängiges Stellen einer Kreditkartengarantie (Angabe einer Kreditkarte als Garantie, unter Nennung des Kreditkartenunternehmens, der Kreditkartennummer und der Gültigkeitsdauer) und/oder gegen Leistung einer Anzahlung zuzulassen. Das Zustandekommen der gewünschten Buchung hängt von der Verfügbarkeit der entsprechenden Zimmerkategorie ab. Das Recht des Airport Hotels, eine gewünschte Buchung aus wichtigen Gründen abzulehnen, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
  • 2.2 Bei Buchungen im Voraus stellt das Airport Hotel dem Gast eine Reservierungsbestätigung zu. Der Gast hat die Reservierungsbestätigung bei seiner Ankunft als Nachweis auf  Verlangen vorzulegen. 
  • 2.3 Bucht ein Gast mehrere Hotelzimmer für sich und/oder andere Gäste, so haftet er für den gesamten, sich aus allen Reservierungen zusammen ergebenden Rechnungsbetrag.
  • 2.4 Der buchende Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Hotelzimmer.

 

3. Leistungen und Preise

  • 3.1 Die Zimmerpreise bzw. Package-Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
  • 3.2 Wünscht der Gast zusätzliche Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z.B. Catering, Fahrradmiete, etc.), so ist das Airport Hotel berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Leistungen für den Gast zu organisieren und dabei die Leistung entweder in eigenem Namen und auf Rechnung des Gastes oder im Namen und auf Rechnung des Gastes vom Dritten zu beziehen. Das Airport Hotel ist berechtigt, für die Organisation derartiger Leistungen einen Zuschlag zu erheben. Das Airport Hotel kann Drittleistungen dem Gast entweder im Voraus oder anlässlich der Schlussrechnung belasten; in jedem Fall werden die Leistungen separat ausgewiesen. Falls der Gast eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt, hat er unabhängig vom Grund der unterlassenen Inanspruchnahme für allfällige Kosten der gebuchten Leistung in vollem Umfang aufzukommen.
  • 3.3 Bei Buchungen im Voraus ergeben sich alle vom Gast im Voraus gebuchten Leistungen und Preise aus der Reservierungsbestätigung. Beanstandungen der Reservierungsbestätigung müssen sofort nach Erhalt der Bestätigung angebracht werden, ansonsten die Reservierungsbestätigung als akzeptiert gilt.

 

4. Zahlungen

  • 4.1 Verlangt das Airport Hotel anlässlich der Buchung eine Anzahlung, so ist diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Versanddatum der Reservierungsbestätigung oder nach schriftlicher Vereinbarung vollständig zu leisten. Erfolgt die geforderte Anzahlung nicht fristgerecht, ist das Airport Hotel ohne Weiteres berechtigt, einseitig von der reservierten Buchung Abstand zu nehmen und Stornierungskosten in der Regel von 1 einer Übernachtung zu verlangen. Ausnahmen hierfür bilden die jährlich wiederkehrenden Weltmessen ART und BASELWORLD, bei welchen die gesamte Minimalaufenthaltsdauer gemäss Auftragsbestätigung geschuldet ist. Die Anzahlung wird an den geschuldeten Hotelpreis bzw. an gegebenenfalls anfallende Stornierungskosten angerechnet.
  • 4.2 Abgesehen von der vorgenannten Anzahlung, allfälligen Stornierungskosten sowie gegebenenfalls von Drittleistungen gemäss Ziffer 3.2 werden Zahlungen grundsätzlich anlässlich des Check-Outs fällig. Die Ausstände sind anlässlich des Check-Outs in bar oder mit einer vom Airport Hotel akzeptierten Kreditkarte vollumfänglich zu begleichen.
  • 4.3 Das Airport Hotel ist ohne weiteres berechtigt, bei nicht gehöriger und rechtzeitiger Begleichung von Leistungen oder bei Anfall von Stornierungskosten, die Kreditkartengarantie in Anspruch zu nehmen.
  • 4.4 Das Airport Hotel Basel ist berechtigt am Anreisetag ein Deposit von CHF 50,- pro Nacht für etwaige Konsumationen zu verlangen. 

 

5. Check-In- und Check-Out

  • 5.1 Gäste können am Anreisetag zwischen 14 und 18 Uhr jederzeit ihr Hotelzimmer beziehen (Check-In). Falls der Check-In nicht bis 18 Uhr erfolgt ist und der Gast das Airport Hotel nicht vorgängig über seine spätere Anreise orientiert hat, oder eine Spätanreise mittels Kreditkarte garantiert hat, ist das Airport Hotel ohne weiteres berechtigt, das/die Zimmer anderweitig zu vergeben. Bei vorgängiger Orientierung hält das Airport Hotel das/die gebuchte/n Zimmer gegen das Stellen einer Kreditkartengarantie (falls diese nicht schon anlässlich der Buchung geleistet wurde) auch bis nach 18 Uhr des Ankunftstages frei. Anlässlich des Check-In hat jeder Gast den offiziellen Meldeschein zu unterzeichnen.
  • 5.2 Gäste haben am Abreisetag das/die Hotelzimmer bis spätestens 12 Uhr freizugeben und bis zu diesem Zeitpunkt die ausstehenden Zahlungen gemäss Ziffer 4. zu leisten (Check-Out). Ein verspätetes Check-Out berechtigt das Airport Hotel wie folgt: bis 14 Uhr zusätzlich CHF 50.-, bis 16 Uhr zusätzlich CHF 100.- danach ohne weiteres die aktuelle Tagesrate einer zusätzlichen Übernachtung.

 

6. Stornierungen und Stornierungskosten

  • 6.1 Hinsichtlich Stornierungen wird unterschieden zwischen Einzel- und Gruppenbuchungen. Als Einzelbuchungen gelten alle Buchungen eines Gastes von 1 bis und mit 5 Hotelzimmern. Bucht ein Gast mehr als 5 Hotelzimmer, so gilt seine Buchung als Gruppenbuchung.
  • 6.2 Einzelbuchungen können vom Gast bis 18 Uhr des Anreisetages kostenfrei storniert werden. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen des Gastes ohne Stornierung ist das Airport Hotel berechtigt, dem Gast pro gebuchtem Hotelzimmer Stornierungskosten für eine Übernachtung, jeweils entsprechend der gebuchten Zimmerkategorie, zu 100% zu verrechnen.
  • 6.3 Für Gruppenbuchungen gelten folgende Bedingungen:

- Stornierung bis spätestens 43 Tage vor dem gebuchten Anreisetag: Keine Stornierungskosten;
- Stornierung 42 – 30 Tage vor dem gebuchten Anreisetag: 40% des Arrangementpreises;
- Stornierung 29 – 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag: 80 % des Arrangementpreises;
- Stornierung 13 oder weniger Tage vor dem gebuchten Anreisetag: keine Stornierung:100 % des Arrangementpreises.

Massgebend für die Berechnung der Tage ist das Eintreffen der Stornierung beim Airport Hotel.

 

7. Verlegung

  • Falls das Airport Hotel wider Erwarten aus irgendwelchen Gründen nicht die gemäss der vorgenommenen Buchung gewünschte Anzahl und/oder Kategorie der Hotelzimmer anbieten kann, bleibt das Recht des Airports Hotels vorbehalten, den/die Kunden in einem anderen Hotel von vergleichbarem Standard in der Umgebung unterzubringen. Allfällige zusätzliche und angemessene Kosten für die vergleichbare Unterbringung werden nach Ermessen des Airport Hotels für die erste Nacht übernommen. Mit Annahme dieser Möglichkeit gelten sämtliche Verpflichtungen des Airport Hotels als ersatzweise getilgt. Jeder weitere Verpflichtung und jede Haftung des Airport Hotels ist ausgeschlossen. Die Unterbringung in einem anderen Hotel entbindet den/die Kunden nicht von der Verpflichtung zur Begleichung der fälligen Zahlungen an das Airport Hotel.

 

8. Haftung

  • 8.1 Das Airport Hotel ist seinen Gästen in keiner Weise haftbar für Verluste und Schäden an Sachen, für Personen- und irgendwelche anderen Schäden (insbesondere reine Vermögensschäden), welche auf das Verschulden der Gäste oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
  • 8.2 Gästen mit Wertgegenständen wird empfohlen, diese im Safe des Hotels zu hinterlegen. Gäste erhalten für hinterlegte Gegenstände eine Bestätigung der Hinterlegung. Das Airport Hotel übernimmt bei Verschulden die Haftung für Verlust oder Beschädigung an derart hinterlegten Wertgegenständen. Werden die Wertgegenstände nicht im Safe des Hotels hinterlegt, ist jede Haftung des Airport Hotels ausgeschlossen.
  • 8.3 Für eingebrachte Sachen der Gäste (z.B. Koffer, gewöhnliche Kleider) haftet das Airport Hotel maximal für einen Betrag von insgesamt CHF 1'000.--. Eine Haftung des Airport Hotels ist indessen ausgeschlossen bei fehlendem oder leichtem Verschulden des Airport Hotels sowie für Hilfspersonen.
  • 8.4 Für Beschädigungen und Verluste von Fahrzeugen der Gäste ist die Haftung des Airport Hotels ausgeschlossen; dies gilt auch für Hilfspersonen. Auf jeden Fall haftet das Airport Hotel für einen Betrag von maximal CHF 1'000.--.
  • 8.5 Jede weitere Haftung des Airport Hotels, namentlich die Haftung für zusätzliche Leistungen im Sinne von Ziffer 3.2 sowie die Haftung für Personen- und irgendwelche anderen Schäden (insbesondere reine Vermögensschäden), ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Hilfspersonen.
  • 8.6 Gäste haben Verluste und Schäden dem Hotelpersonal sofort nach Entdeckung anzuzeigen, ansonsten allfällige Ansprüche gegenüber dem Airport Hotel nicht mehr geltend gemacht werden können. Diese Bestimmung gilt für sämtliche Verluste und Schäden.
  • 8.7 Das Airport Hotel ist nicht haftbar für die gehörige oder rechtzeitige Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Ursache ausserhalb der zumutbaren Kontrolle des Airport Hotels liegt, insbesondere durch Krieg, Krawalle, Streik, Naturkatastrophen, Brände, Unwetter, Ausfälle der Stromversorgung oder von Maschinen, Ausfälle von durch Dritte erbrachte Leistungen, begründet ist.
  • 8.8 Für den Fall der Verlegung von Gästen im Sinne von Ziffer 7. ist sich der Kunde bewusst, dass das Airport Hotel für Verluste und Schäden an Sachen sowie für Personen- und andere Schäden (insbesondere reine Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Verlegung stehen und/oder sich im anderen Hotel ereignen, keine Haftung übernimmt.

 

9. Ablehnungsrecht und Recht zur fristlosen Auflösung von Buchungen

  • 9.1 Das Airport Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, einem Gast den Zugang zum und die Unterbringung im Airport Hotel für den Fall zu verweigern, falls das Hotelpersonal bei Ankunft des Gastes Anlass zur Vermutung hat, der Gast befinde sich in einem unangemessenen Zustand (z.B. verursacht durch Drogen oder Alkohol) oder falls der Gast unangemessen gekleidet ist oder sich sonstwie unangemessen verhält.
  • 9.2 Sämtliche Hotelzimmer dürfen ausschliesslich zum vereinbarten Zweck (Beherbergung von Hotelgästen) benützt werden. Das Airport Hotel ist berechtigt, die gültig zustande gekommene Buchung jederzeit fristlos aufzulösen, wenn diese unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist, wenn das Hotelzimmer nicht zweckgemäss genutzt wird und/oder wenn sich ein Gast sonst inakzeptabel verhält, beispielsweise Ruhestörungen begeht, andere Gäste oder das Hotelpersonal belästigt.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 10.1 Auf sämtliche Buchungen sowie die vorliegenden AGB ist ausschliesslich das materielle Schweizer Recht anwendbar.
  • 10.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Basel.